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   LG Neuruppin, 01.02.2001 - 2 O 438/00   

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https://dejure.org/2001,28320
LG Neuruppin, 01.02.2001 - 2 O 438/00 (https://dejure.org/2001,28320)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 01.02.2001 - 2 O 438/00 (https://dejure.org/2001,28320)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 2 O 438/00 (https://dejure.org/2001,28320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufmannseigenschaft und Handwerkereigenschaft i.S.d. zivilrechtlichen Verjährungsrechts; Gewerbsmäßigkeit von handwerklichen Tätigkeiten; Verjährung von Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1686
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 06.07.1972 - 2 U 43/72
    Auszug aus LG Neuruppin, 01.02.2001 - 2 O 438/00
    Der Gewerbsmäßigkeit steht nicht entgegen, dass der Kläger nach seiner Satzung gemeinnützige Zwecke verfolgt (BGH NJW 72, 2126, 2127; BGHZ 95, 157; Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 196 Rn. 10).
  • RG, 31.01.1905 - III 301/04

    Verjährung; Kaufmannsbegriff nach altem und neuem Rechte

    Auszug aus LG Neuruppin, 01.02.2001 - 2 O 438/00
    Für die Kaufmannseigenschaft ist auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches (Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Aufl., § 196 Rn. 5) oder zumindest auf den Leistungszeitpunkt (Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 196 Rn. 1; RGZ 60, 74, 77) abzustellen.
  • KG, 08.01.1973 - 16 U 1124/72

    VOB-Vertrag: Nochmals zur Abnahme

    Auszug aus LG Neuruppin, 01.02.2001 - 2 O 438/00
    Im Übrigen hat die Beklagte nach dem unstreitigen Vortrag des Klägers ihren Bauherren auch die von den Mitarbeitern des Klägers erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, so dass auch aus diesem Grund eine Abnahme vorliegt (KG Berlin, BauR 73, 244, 245).
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